Tätigkeitsfelder
Der Notar ist in unterschiedlichsten Rechtsbereichen tätig:
- Grundstücksangelegenheiten, beispielsweise entwirft und beurkundet er Kaufverträge und Übertragungen (Schenkungen) und führt die Abwicklung dieser Verträge durch;
- Erbrecht, beispielsweise entwirft und beurkundet er Testamente/Erbverträge und unterstützt bei der Stellung von Erbscheinsanträgen, die von ihm ebenfalls beurkundet werden;
- Familienrecht, beispielsweise entwirft und beurkundet er Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionsanträge;
- Gesellschaftsrecht, beispielsweise entwirft und beurkundet er die Gesellschaftsverträge bei GmbH-Gründungen nebst der erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister und entwirft und beurkundet Übertragungen von Geschäftsanteilen;
- Vereinsrecht, beispielsweise werden Anmeldungen zum Vereinsregister beglaubigt.