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Tätigkeitsfelder

Der Notar ist in unterschiedlichsten Rechtsbereichen tätig:

- Grundstücksangelegenheiten, beispielsweise entwirft und beurkundet er Kaufverträge und Übertragungen (Schenkungen) und führt die Abwicklung dieser Verträge durch;

- Erbrecht, beispielsweise entwirft und beurkundet er Testamente/Erbverträge und unterstützt bei der Stellung von Erbscheinsanträgen, die von ihm ebenfalls beurkundet werden;

- Familienrecht, beispielsweise entwirft und beurkundet er Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionsanträge;

- Gesellschaftsrecht, beispielsweise entwirft und beurkundet er die Gesellschaftsverträge bei GmbH-Gründungen nebst der erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister und entwirft und beurkundet Übertragungen von Geschäftsanteilen;

- Vereinsrecht, beispielsweise werden Anmeldungen zum Vereinsregister beglaubigt.